das Betreiben von Stellenbörsen im Internet und der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten bzw. anderen Unternehmen im In- und Ausland, soweit eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist, sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Gegenstand sind weiterhin Personalberatungs-, Personalmarketing- und sonstige Rekrutierungsdienstleistungen einschließlich dem Anbieten von Softwareprogrammen für die Rekrutierung von Mitarbeitern in Unternehmen, Aus- und Fortbildungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH ist am 26.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 31.10.2025 als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.112.2025 schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 26.01.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1217/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2025 um 10:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldner…
810 IN 1217/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2025 um 10:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1217/25 M-82-: In dem Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744),
vertreten durch:
Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer),
wurde am 31.10.2025 um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO als Hauptinsolvenzverf…
810 IN 1217/25 M-82-: In dem Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744),
vertreten durch:
Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer),
wurde am 31.10.2025 um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO als Hauptinsolvenzverfahren nach Art. 3 Abs. 1 UA 1 u. 2 EuInsVO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin befindet sich im Inland.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1217/25 M-3-5 - Am 31.10.2025 um 10:56 Uhr ist das Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744),
vertreten durch:
Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA…
810 IN 1217/25 M-3-5 - Am 31.10.2025 um 10:56 Uhr ist das Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744),
vertreten durch:
Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 15.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 26.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1217/25 M-3-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolve…
810 IN 1217/25 M-3-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1217/25 M-3-5 In dem Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der …
810 IN 1217/25 M-3-5 In dem Insolvenzverfahren Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 13.07.2026
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