Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin an zu gründenden Kommanditgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH ist am 07.03.2025 um 12:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; zu diesem Zweck ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 27.0
.2025 um 11:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Petra Heidenfelder ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 10.11.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 24.11.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 112/25 K-77-: In dem Insolvenzverfahren Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691),
vertreten durch:
1. Jutta Kohaut, (Geschäftsführerin),
2. Karin Weide, (Geschäftsführerin), wurde am 27.08.2025 um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,…
810 IN 112/25 K-77-: In dem Insolvenzverfahren Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691),
vertreten durch:
1. Jutta Kohaut, (Geschäftsführerin),
2. Karin Weide, (Geschäftsführerin), wurde am 27.08.2025 um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 112/25 K-5-6 Am 27.08.2025 um 11:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691),
vertreten durch:
1. Jutta Kohaut, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
2. Karin Weide, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), er…
810 IN 112/25 K-5-6 Am 27.08.2025 um 11:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691),
vertreten durch:
1. Jutta Kohaut, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
2. Karin Weide, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.11.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 112/25 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691), vertr. d.: 1. Jutta Kohaut, (Geschäftsführerin), 2. Karin Weide, (Geschäftsführerin), ist am 07.03.2025 um 12:52 Uhr die vorläufig…
810 IN 112/25 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kohaut & Weide Verwaltungs GmbH, An der Kreuzheck 54, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104691), vertr. d.: 1. Jutta Kohaut, (Geschäftsführerin), 2. Karin Weide, (Geschäftsführerin), ist am 07.03.2025 um 12:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.03.2025
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