Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Monumenta Projektentwicklungsservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 17445
EUID
DEU1206.HRB17445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 1414/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Ulf Hofmann
Rolle
Geschäftsführer (vertreten durch)
Termine & Fristen
Eröffnung
03.02.2016
Beschluss Vergütungsfestsetzung
05.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Immobilien, Grundstücksentwicklung, Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit Erschließung, Bebauung, Sanierung, Umbau, Renovierung oder Nutzungsänderung von Grundstücken, ferner Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen und für fremde Rechnung oder in fremdem Namen und für fremde Rechnung sowie Vermittlung von Kapitalanlagen. Bankgeschäften sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Förderung und Finanzierung von großen, bundesweit tätigen Bauträgergesellschaften und -unternehmensgruppen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monumenta Projektentwicklungsservice GmbH ist am 03.02.2016 eröffnet worden. Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 05.06.2025 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Festsetzung liegt ein Antrag vom 03.06.2025 zugrunde. Die Teilungsmasse beträgt xxx EUR, woraus sich eine Regelvergütung ergibt. Zudem wurden Auslagen für Pauschbeträge und bewirkte Zustellungen gewährt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 1414/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monumenta Projektentwicklungsservice GmbH, Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17445
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Hofmann
ergeht am 05.06.2025 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 1414/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monumenta Projektentwicklungsservice GmbH, Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17445
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Hofmann
ergeht am 05.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten: xxx EUR
Gründe:
Das Verfahren wurde am 03.02.2016 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 03.06.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Hinweis (nicht Teil der Entscheidung): Dieser Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz - Insolvenzabteilung -, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz eingesehen werden.
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