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Insolvenzprofil
Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 5087
EUID
DER1402.HRA5087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 52/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.10.2025
Stellungnahmefrist Schlusstermin
20.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, vertreten durch die CSD Verwaltungs GmbH, sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen zur Prüfung im schriftlichen Verfahren bestimmt worden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 28.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 52/18 durchgeführt. Im ersten Schritt wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 52/18 durchgeführt. Im ersten Schritt wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin war der 28.10.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen musste. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Durchführung des Schlusstermins angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung lagen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087, wird vom Amtsgericht Krefeld geführt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CSD Verwaltungs GmbH, welche wiederum…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087, wird vom Amtsgericht Krefeld geführt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CSD Verwaltungs GmbH, welche wiederum durch den Geschäftsführer Saeid Hariri vertreten wird. Am 30.09.2025 ordnete das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren an. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2025. Bis zu diesem Datum mussten schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wurde zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld niedergelegt. Am 25.09.2026 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Den Beteiligten wurde die Gelegenheit gegeben, bis zum 20.11.2026 zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Am 06.10.2026 bestätigte das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung. Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 508.550,62 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 19.155,49 EUR zur Verfügung, von dem gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld un…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10088 eingetragene CSD Verwaltungs GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Broner Sraße 43 b, 41379 Brüggen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Saeid Hariri, Am Altenbruch 64, 40822 Mettmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 52/18
Amtsgericht Krefeld, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10088 eingetragene CSD Verwaltungs GmbH, Broner Sraße 43 b, 41379 Brüggen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Saeid Hariri, Am Altenbruch 64, 40822 Mettmann,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 52/18
Amtsgericht Krefeld, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld un…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5087 eingetragenen Mosaic Projektmanagement GmbH & Co. KG, Borner Straße 43 b, 41379 Brüggen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10088 eingetragene CSD Verwaltungs GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Broner Sraße 43 b, 41379 Brüggen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Saeid Hariri, Am Altenbruch 64, 40822 Mettmann
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 508.550,62 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 19.155,49 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
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