Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Turmgasse 7, 04808 Wurzen-Roitzsch
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 17483
EUID
DEU1308.HRB17483
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 691/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Krösch
Adresse
Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Telefon
0341 392817470
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Widerspruchsfrist Feststellung
12.08.2024
Widerspruchsfrist Prüfung
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Bauunternehmen Klaus Mosch GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wurzen-Roitzsch - nachstehend KG genannt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH ist am 28.05.2024 um 11:25 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krösch bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 12.07.2024 beim Insolvenzverwalter. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 12.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Anordnung endet am 28.05.2026. Auf den Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöh…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
Geschäftszweig: Übernahme und Verwaltung von Beteiligun…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
Geschäftszweig: Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Geschäftsführung für solche Unternehmen
- wurde am 28.05.2024 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krösch, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@slk-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich: 0341 392817470, Telefax: 0341 392817479
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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