Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mose Drinks & Food GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrau 33, 45279 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30142
EUID
DER2503.HRB30142
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 77/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Melissa Baduroglu
Adresse
Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Groß- und Einzelhandels mit Getränken, Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mose Drinks & Food GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Grundlage einer Insolvenzmasse von 10.666,12 EUR unter Anwendung eines Regelsatzes in Höhe von 125 %. Neben der Regelvergütung wurden ein Pauschbetrag sowie Auslagen für die Übertragung der Zustellungen festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 15.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 26.029,60 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 10.666,12 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 125 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
[Aufruf_RMB_zwei]Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
161 IN 77/20
Amtsgericht Essen, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 26.029,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
161 IN 77/20
Amtsgericht Essen, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 77/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30142 eingetragenen Mose Drinks & Food GmbH, Ruhrau 33, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Baduroglu, Kleiner Zuschlag 11, 45329 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 77/20
Amtsgericht Essen, 10.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.