Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Motion-Delivery Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Spielburg 11, 30890 Barsinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 202503
EUID
DEP2305.HRB202503
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 62/19 -2-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Thurm
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.03.2024
Schlusstermin
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Paketzustellung und die Warenzustellung sowie die Durchführung von Sonderfahrten und Kleintransporten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hameln hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 11.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 11.03.2024 festgelegt, bis zu dem W…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 11.03.2024 festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden zur Einsicht niedergelegt. Später wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ingo Thurm, festgesetzt. Es erfolgte die Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldef…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ingo Thurm, festgesetzt. Es erfolgte die Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren mit einem Stichtag zum 11.03.2024. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten. Der verfügbare Massebestand beträgt 470.756,52 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.819.072,27 € zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 19.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet…
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor de…
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Szalkiewicz (Geschäfts-Nr.: 37 IN 62/19 -2-des Amtsgerichts Hameln), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 470.756,52 €. Hiervon gehen ab das Hono…
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Szalkiewicz (Geschäfts-Nr.: 37 IN 62/19 -2-des Amtsgerichts Hameln), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 470.756,52 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten, restliche Gerichts- und Verwertungskosten sowie die Kosten der Veröffentlichung. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.819.072,27 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Thurm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzt
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird auf den Vergütungsbeschluss vom 17.04.2020 Bezug genommen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 632.875,13 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo …
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Thurm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 741.479,22 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 307.856,57 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 12.314,26 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter macht insgesamt Zuschläge in Höhe von 40 % geltend.
- 15 % für verbundene Unternehmen
- 25 % für den erheblichen Aufwand beim Forderungseinzug
Aufgrund der Ausführungen im Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sind die beantragten Zuschläge auch in Rahmen einer Gesamtschau angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 828,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 296 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 19…
37 IN 62/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motion-Delivery Services GmbH, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 202503), vertr. d.: Tomasz Szalkiewicz, Eisvogelweg 22, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 19.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 18.08.2026
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