Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Motoren Hildebrandt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 26718
EUID
DEK1101.HRB26718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 261/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian M. Scholz
Rolle
Sachwalter
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2025 , 14:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.12.2025
Berichtstermin
13.01.2026 , 11:45 Uhr
Prüfungstermin
13.01.2026 , 11:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motoren Hildebrandt GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin berechtigt ist, die Masse unter Aufsicht des Sachwalters zu verwalten. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Christian M. Scholz bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 13.1erm 2025 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften beim Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 13.01.2026 um 11:45 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 26718 eingetragenen Motoren Hildebrandt GmbH, Güntherstraße 30-32, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Staack,
Geschäftszweig: der Betrieb eines Motorenin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 26718 eingetragenen Motoren Hildebrandt GmbH, Güntherstraße 30-32, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Staack,
Geschäftszweig: der Betrieb eines Motoreninstandsetzungswerkes, insbesondere einer Zylinder- und Kurbelwellenschleiferei u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Dienstag, 13.01.2026, 11:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 261/25
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 26718 eingetragenen Motoren Hildebrandt GmbH, Güntherstraße 30-32, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Staack
ist Termin zur Erö…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 26718 eingetragenen Motoren Hildebrandt GmbH, Güntherstraße 30-32, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Staack
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes vom 17.06.2026 und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 11.08.2026, 12:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Raum B408, eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
67g IN 261/25
Amtsgericht Hamburg, 20.07.2026
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