(a) Das Eingehen, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, (b) das Einwerben von deutschen und/oder internationalen Investoren oder Finanzierungen, (c) die Erbringung von Management- und Consultingleistungen sowie von sonstigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen, (d) die Initiierung und Strukturierung von Fonds im Bereich der Immobilienwirtschaft sowie sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte und Tätigkeiten, (e) die Geschäftsbesorgung, (f) die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen gemäß § 34c Abs. 2 GewO, (g) die gewerbsmäßige Anlagevermittlung und Anlageberatung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 KWG gemäß § 34f GewO, für Immobilieninvestoren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH ist eröffnet. Zuvor wurden am 11.11.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dominik Montag als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wurde am 17.06.2026 aufgrund eines Antrags der Schuldnersin vom 24.09.2025 eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dominik Montag. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 10.0ende.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 08.09.2026 um 10:10 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 303/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166871 eingetragenen MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH, c/o Pestlin & Co., Düsternstraße 10, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 303/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166871 eingetragenen MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH, c/o Pestlin & Co., Düsternstraße 10, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Christian Otto Bock
Geschäftszweig: Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen
ist am 11.11.2025, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 303/25
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 303/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166871 eingetragenen MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH, Düsternstraße 10, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Christian Otto Bock
Geschäftszweig…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 303/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166871 eingetragenen MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH, Düsternstraße 10, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Christian Otto Bock
Geschäftszweig: Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.06.2026, um 17:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.09.2026, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
67g IN 303/25
Amtsgericht Hamburg, 17.06.2026
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