Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
moxco GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7891
EUID
DEM1405.HRB7891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 122/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Roskoni
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Adresse
Bismarckstraße 7, 61169 Friedberg (Hessen)
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.04.2024
Einwendungen gegen Schlussrechnung
11.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung, Pflege und Betrieb von Software-/Hardwarelösungen sowie Beratung und Betreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH sind verschiedene gerichtliche Maßnahmen erfolgt. Im Februar 2024 ist Rechtsanwältin Petra Roskoni als Sonderinsolvenzverwalterin zur Prüfung einer Forderung der VIZAVY GmbH bestellt worden, wobei der Stichtag für Anträge auf Person der Sonderinsolvenzverwalterin auf den 05.04.2024 festgelegt ist. Im Dezember 2025 wurde Gläubigern eine Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters eingeräumt. Am 19.01.2026 ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters beschlossen worden, wobei eine Berechnungsmasse von 16.286,61 EUR zugrunde gelegt wurde. Für die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der 11.0_4.2025 als Stichtag für Einwendungen bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfelle…
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg (Geschäftsführer) sind Vergütung und Auslagen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 16.286,61 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt die Gewährung einer Vergütungserhöhung in Höhe von 25 % der Regelvergütung wegen komplexen konzernrechtlichen Verflechtungen. Aus den Gründen des Vergütungsantrages war die Vergütungserhöhung antragsgemäß zu gewähren.
III.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale in Höhe von 15 % des nach § 63 Abs. 3 InsO zu gewährenden Bruchteils der Regelvergütung ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfelle…
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 6, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfelle…
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 6, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg (Geschäftsführer) ist Rechtsanwältin Petra Roskoni, Bismarckstraße 7, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: (06031) 166740, Fax: (06031) 1667420, E-Mail: info@kanzleiroskoni.com, Internet: www.kanzlei-roskoni.com zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Markus Walter als Insolvenzverwalter über das Vermögen VIZAVY GmbH angemeldeten Forderung/en.
Stichtag, der dem Termin zur Gläubigerversammlung entspricht wird bestimmt auf 05.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Anträge über die Person der Sonderinsolvenzverwalterin (§ 57 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 6, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfelle…
60 IN 122/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der moxco GmbH, Frankfurter Straße 1A, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 7891), vertr. d.: 1. Matthias Marc Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg (Geschäftsführer), 2. Oliver Kuklok, Lessingweg 6, 61194 Niddatal (Geschäftsführer), 3. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, ist der 11.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 06.03.2025
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