Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 211808
EUID
DEP3210.HRB211808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 25/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.02.2025
Gläubigerversammlung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Trockenbau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten sowie Beteiligung an gleichartigen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Liquidatorin Barbara Katarzyna Rybczynski vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Delmenhorst hat mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Mit Beschluss vom 26.11.2025 wurde der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 16.02.2026 bestimmt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden können. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann als Insolvenzverwalter mit der Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen befasst; die Berechnungsgrundlage beträgt 5.837,99 EUR.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Liquidatorin Barbara Katarzyna Rybczynski wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben worden. Der St…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Liquidatorin Barbara Katarzyna Rybczynski wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben worden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist auf den 16.02.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse und gegen die Schlussrechnung eingereicht werden müssen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann sind festgesetzt worden; der Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung liegt eine Masse in Höhe von 5.837,99 EUR zugrunde. Zudem ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 24.02.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO)…
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen …
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 16.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalt…
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.304,59 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 533,40 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 5.837,99 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wir…
12 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MR Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Dwoberger Heuweg 40, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 211808), vertr. d.: Barbara Katarzyna Rybczynski, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.01.2025
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