Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771) ist beim Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 501 IN 2/17 anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning. Am 05.10.2017 ist ein Beschluss ergangen, der am 21.09.2026 berichtigt wurde, um einen Schreibfehler im Namen der persönlich haftenden Gesellschafterin zu korrigieren. Am 12.10.2026 hat das Gericht die Schlussverteilung angeordnet. Der Insolvenzverwalter hat einen verfügbaren Massebestand von 212.275,80 EUR (abzüglich Massekosten) und Insolvenzforderungen in Höhe von 8.987.883,49 EUR angezeigt. Am 26.08.2026 ist die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, basierend auf einer Insolvenzmasse von 422.825,14 EUR. Für den 10.12.2026 ist ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Bis einen Tag vor diesem Termin können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und eine mögliche Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erhoben werden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschaft…
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 10.12.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönli…
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 05.10.2017 berichtigt worden.
Statt "Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH" muss es richtig heißen: "Verwaltung MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 21.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 2/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771),
vertreten durch:
1. Verwaltungs MS "Barba…
Amtsgericht Bremen 26.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 2/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771),
vertreten durch:
1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 422.825,14 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Vergütungserhebliche Delegationen liegen keine vor. Es wurden lediglich externe Dienstleister hinzugezogen für die steuerliche und handelsrechtliche Buchführung nebst Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönli…
501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 212.275,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.987.883,49 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 12.10.2026
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