Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Albert-Heise-Str. 16, 06179 Teutschenthal
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22447
EUID
DEW1215.HRB22447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 514/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Radhwan Rammoo Samo Samo
Rolle
Geschäftsführer (Vertreter der Antragsgegnerin)
Adresse
Albert-Heise-Straße 16, 06179 Teutschenthal
Termine & Fristen
Beschluss Eröffnung/Abweisung
13.03.2026
Beschluss Änderung
19.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handwerkerdienstleistungen im Bereich Rohbau, Metallbau, Maurerarbeiten sowie Bewehrungstechnik und Handwerkerdienstleistungen, die keiner Genehmigung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 13.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Beschluss vom selben Datum erlassen. Eine vorherige Änderung des Beschlusses vom 13.03.2026 durch das Gericht am 19.03.2026 sah die Streichung des Vertreters der Antragsgegnerin vor. Gegen die Entscheidung vom 13.03.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 514/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS Bau UG (haftungsbeschränkt), Albert-Heise-Str. 16, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22447, führungslos
Der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 13.03.2026 ist wie folgt zu ändern:
Der Vertreter zu 1 der Antragsgegnerin wird gestrichen.…
59 IN 514/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS Bau UG (haftungsbeschränkt), Albert-Heise-Str. 16, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22447, führungslos
Der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 13.03.2026 ist wie folgt zu ändern:
Der Vertreter zu 1 der Antragsgegnerin wird gestrichen.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 514/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS Bau UG (haftungsbeschränkt), Albert-Heise-Str. 16, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22447), vertr. d.: 1. Radhwan Rammoo Samo Samo, Albert-Heise-Straße 16, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa…
59 IN 514/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS Bau UG (haftungsbeschränkt), Albert-Heise-Str. 16, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22447), vertr. d.: 1. Radhwan Rammoo Samo Samo, Albert-Heise-Straße 16, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.03.2026
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