Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Danica Stubbmann
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bramstedt, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 206253
EUID
DEP2613.HRB206253
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 2/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Helmke
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen
Telefon
0421-322649225
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag für Widersprüche und Einwendungen
08.01.2026
Aufhebung
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Schiffahrtsgeschäfte aller Art und die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der Kommanditgesellschaft Klaus Eilbrecht Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Caribbean Sina"
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Helmke bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen auf den 08.01.2026 festgelegt ist. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.303,95 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 4.983.90904,21 EUR. Nach Durchführung der Schlussverteilung ist das Verfahren am 27.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), ist am 27.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständig…
12 IN 2/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), ist am 27.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgeri…
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlu…
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerich…
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Helmke, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322649225, Fax: 0421-32264929, E-Mail: OHelmke@goerg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.303,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.983.904,21 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt worden. Gemäß…
12 IN 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Caribbean Sina" Verwaltungs GmbH, vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 206253), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 22.282,18 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Es wurde Abschlag von 15 % auf die Regelvergütung vorgenommen, da die Schuldnerin lediglich als Komplementärin der Klaus Eilbrecht Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Caribbean Sina" fungierte und keinen eigenen Geschäftszweck verfolgte. Der Tätigkeitsumfang des Insolvenzverwalters war daher gegenüber einem Regelverfahren geringer.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 19,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 7 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.11.2025
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