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Insolvenzprofil
MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 96651
EUID
DEK1101.HRA96651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
520 IN 12/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Danica Aila Stubbmann
Adresse
Bloherfelder Str. 82a, 26129 Oldenburg (Oldenburg)
Termine & Fristen
Aufhebung
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bremen behandelt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 12/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 96651), vertr. d.: 1. Verwaltung MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin…
520 IN 12/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 96651), vertr. d.: 1. Verwaltung MS "SAN PEDRO" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Bloherfelder Str. 82a, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 07.09.2026
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