Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRA 5488
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Insolvenzprofil
MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRA 5488
EUID
DEX1321R.HRA5488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
12 IN 105/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag für Einwendungen
29.09.2025
Aufhebung
15.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst vom 16.07.2025 festgesetzt wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 244.990,71 EUR. Zudem hat der Verwalter angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand beträgt 88.954,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 21.173.229,47 EUR sind zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung stattgegeben und den Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 29.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 15.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage bei 244.990,71 E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 15.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage bei 244.990,71 EUR lag. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung stattgegeben und den Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen auf den 29.09.2025 festgelegt. Der verfügbare Massebestand betrug 88.954,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 21.173.229,47 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 237.726,38 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 7.264,33 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 244.990,71 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 25,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 88.954,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 21.173.229,47 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
12 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 105/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
12 IN 105/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Suse" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5488 PI), vertr. d.: 1. MS "Suse" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), ist am 15.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 15.06.2026
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