Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRA 5376
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Insolvenzprofil
MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRA 5376
EUID
DEX1321R.HRA5376
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 104/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.06.2025
Stichtag Schlussverteilung
29.09.2025
Aufhebung
06.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer hat dem Gericht den verfügbaren Massebestand sowie die Höhe der Insolvenzforderungen angezeigt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Ein Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 29.09.2025 festgelegt worden. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 06.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 125.802,37 EUR abzüglich noch zu berücksi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 06.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 125.802,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen waren in Höhe von 9.088.715,38 EUR zu berücksichtigen. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 29.09.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer waren festgesetzt worden, wobei der Betrag der Berechnungsgrundlage 344.735,96 EUR betrug. Das Verfahren war zuvor bereits Gegenstand von Beschlüssen zur Aufhebung des mündlichen Verfahrens und zur Anordnung der schriftlichen Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag vom 16.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin…
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 125.802,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 9.088.715,38 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin…
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin…
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 336.619,17 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 8.116,79 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 344.735,96 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 16,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 6 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin…
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin…
12 IN 104/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 104/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), …
12 IN 104/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "John Wulff" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Segelmachertwiete 2, 25348 Glückstadt (AG Pinneberg, HRA 5376 PI), vertr. d.: 1. MS "John Wulff" Schiffahrtsverwaltungs-GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), ist am 06.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 06.07.2026
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