Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 24747
EUID
DEH1101.HRA24747
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
527 IN 13/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.02.2025
Schlusstermin
11.07.2025
Verteilungstermin
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen, ist die Schlussverteilung vorgesehen. Der Insolvenzverwalter Dr. Per Hendrik Heerma hat den verfügbaren Massebestand sowie die Insolvenzforderungen angezeigt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde für den 11.07.2025 bestimmt, wobei Beteiligten die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen eine mögliche Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder wegen Masseunzulänglichkeit gegeben wird. Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 35.000,00 EUR zu leisten. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch das Amtsgericht Bremen festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 527 IN 13/20 geführt. Zunächst wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Per Hendrik Heerma geprüft und dessen Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 527 IN 13/20 geführt. Zunächst wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Per Hendrik Heerma geprüft und dessen Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf stimmte das Gericht der Vornahme der Schlussverteilung zu und bestimmte einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 11.07.2025. Später wurde dieser Termin auf den 26.05.2026 vertagt, um die Schlussverteilung durchzuführen. Der verfügbare Massebestand sowie die Insolvenzforderungen wurden in verschiedenen Bekanntmachungen unterschiedlich beziffert, wobei spätere Angaben priorisiert werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd De…
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 40.032,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.833.410,80 EUR zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Schlusstermins wird auf den 26.05.2026 vertagt.
Amtsgericht Bremen, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd De…
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 11.07.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO und gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss i. H. v. € 35.000,00 zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 15.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd De…
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.833.410,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.032,61 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 15.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB),
vertreten durch:
1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbe…
Amtsgericht Bremen 15.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB),
vertreten durch:
1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer),
1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fleet Hamburg, Willy-Bandt-Straße 57, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 43.943,59 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB),
vertreten durch:
1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbe…
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB),
vertreten durch:
1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer),
1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fleet Hamburg, Willy-Bandt-Straße 57, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 1.845.775,23. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 115 % für folgende Tätigkeiten geltend gemacht:
1. 50,00 % für die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung mit vergleichsweisen anspruchsvollen und intensiven Verhandlungen
2. 25,00 % für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren
3. 25,00 % für die Verkaufsverhandlungen im vorläufigen Verfahren nebst der Ausarbeitung der Verwertungsvereinbarungen
4. 15,00 % für die Auslandsberührungen aufgrund von Zahlungen in ausländischer Währung sowie der Kommunikation in der englischen Sprache
Die veranschlagten Zuschläge wurden von dem Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtschau und unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Zuschlagstatbestände auf 50,00 % gekürzt.
Der beantragte Gesamtzuschlag von 50,00 % wird vorliegend für angemessen angesehen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd De…
527 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Wisdom" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martinistraße 29, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24747 HB), vertr. d.: 1. Wisdom Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Martinistraße 29, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Detlef Kusserow, (Geschäftsführer), 1.2. Frank Henning Wadephul, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 17.02.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 18.01.2025
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