Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Kind bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen für eine Prüfung am 22.07.2026 vorgesehen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde per Beschluss vom 26.05.2025 festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 40,00 % aufgrund von Sanierungsbemühungen und erhöhten Haftungsrisiken als angemessen erachtet wurde. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen aus; die Anhörung der Verfahrensbeteiligten hierzu erfolgt im schriftlichen Verfahren am 30.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan Kind, hat seine Vergütung beantragt und diese wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen festgesetzt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus; Ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jan Kind, hat seine Vergütung beantragt und diese wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen festgesetzt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus; Einwendungen können bis einen Tag vor dem Anhörungstermin am 30.06.2025 erhoben werden. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 22.07.2026 geprüft, wobei Widersprüche ebenfalls schriftlich einzureichen sind. Eine Gläubigerversammlung ist für den 23.07.2026 anberaumt, um einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Stefan Gress zur Abgeltung von Ansprüchen gegen eine Zahlung von 12.500,00 € zu stimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.07.2026 ge…
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.07.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 1/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB),
vertreten durch:
Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Ges…
Amtsgericht Bremen 26.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 1/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB),
vertreten durch:
Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Kind festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 39.482,66. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 85,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für 40,00 %.
Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt einen Vergütungsantrag am 20.11.2023 und ergänzt diesen mit Schreiben vom 11.02.2025 und 24.04.2025.
Er beantragt einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 85,00 % und erläutert im weiteren Schreiben, dass er einen Zuschlag in Höhe von 60,00 % aufgrund der angestellten Sanierungsbemühungen und 25,00 % wegen der Arbeitsverhältnisse und seiner Arbeitgeberfunktion beantragt.
Hinsichtlich der Arbeitgeberfunktion ist die Tätigkeit vorerst nicht zuschlagsfähig, da sie mit der Betriebsfortführung zusammenfällt und Teil der regelmäßigen Aufgabenwahrnehmung ist (LG Potsdam v. 25.08.2015 - 2 T 6/15).
Aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit erhöhten Haftungsrisiko handelt, wir ein Zuschlag in Höhe von 10,00 % als angemessen erachtet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte erhöhten Mehrarbeit hinsichtlich der Anleitung der zehn Mitarbeiter und der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der Warenbestände aufgrund des Verfügungsverbotes der Schuldnerin.
Hinsichtlich der Sanierungsbemühungen erscheint ein Zuschlag in Höhe von 30,00 % angemessen. Der vorläufige Insolvenzverwalter erläutert, dass er nach einer negativen Fortführungsprognose externe Investoren suchte, was sich schnell als nicht aussichtsreich erwies. Es gab einen weiteren Versuch über die Einkaufsgemeinschaft AWNR Schuh GmbH und deren Mitglieder, aber auch dieser verlief erfolglos. Als auch der Geschäftsführer Herr Gress sein anfangs bekundetes Interesse zurücknahm, wurde die Einstellung des Betriebes vorbereitet.
Es wird sichtbar, dass von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zwar Sanierungsbemühungen vorgenommen wurden, welche einen Zuschlag rechtfertigen, jedoch nicht in der beantragten Höhe. Die Möglichkeiten waren begrenzt und da die Optionen sich relativ schnell als nicht aussichtsreich herausstellten, konnten die Bemühungen beendet werden und über die Einstellung entschieden werden.
Im Wege der Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung des Überschusses der Betriebsfortführung, welche in die Berechnungsgrundlage einzurechnen ist, erscheint ein Gesamtzuschlag in Höhe von 40,00 % angemessen.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Kind zur Eins…
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Kind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 30.06.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 23.07.2026, 11:00 Uhr, Saal 115…
515 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NatuerlichSchuhe GmbH, Gerhard-Rohlfs-Straße 71, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 36102 HB), vertr. d.: Stefan Gress, Im Wrockmoor 39, 27726 Worpswede, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 23.07.2026, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss zu dem mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Stefan Gress, geschlossenen Vergleich zur Abgeltung der gegen diesen bestehenden Ansprüche gegen eine Zahlung in Höhe von 12.500,00 €.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 30.06.2026
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