Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Unteraltenburg 46, 06217 Merseburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23967
EUID
DEW1215.HRB23967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 383/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Holger Kloseck
Rolle
vorläufiger Verwalter
Adresse
Unterdorfstraße 54, 06647 Bad Bibra
Termine & Fristen
Antragstellung Vergütung
10.11.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Baunebendienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSB GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 10.11.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 23.12.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 383/21
In dem Insolvenzverfahren MSB GmbH, Unteraltenburg 46, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 23967), vertr. d.: Holger Kloseck, Unterdorfstraße 54, 06647 Bad Bibra, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 23.12.2025 festgesetzt worden. Gemäß §…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 383/21
In dem Insolvenzverfahren MSB GmbH, Unteraltenburg 46, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 23967), vertr. d.: Holger Kloseck, Unterdorfstraße 54, 06647 Bad Bibra, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 23.12.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 10.11.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 383/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSB GmbH, Unteraltenburg 46, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 23967), vertr. d.: Holger Kloseck, Unterdorfstraße 54, 06647 Bad Bibra, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzger…
59 IN 383/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSB GmbH, Unteraltenburg 46, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 23967), vertr. d.: Holger Kloseck, Unterdorfstraße 54, 06647 Bad Bibra, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.11.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.11.2025
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