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Insolvenzprofil
HALtech UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Grenzstraße 19, 06112 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28607
EUID
DEW1215.HRB28607
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 277/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Poppe
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsfestsetzung
10.10.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
22.10.2025
Stichtag Schlusstermin und Forderungsprüfung
22.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Reinigungsdienstleistungen, insbesondere die Reinigung von Glasflächen, Photovoltaik-Anlagen, Fassadensystemen und Großraumfußböden sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Haushaltsauflösungen und Abbrucharbeiten einschließlich Abtransport von Gütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe hat am 10.10.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wofür ein Stichtag für die Anhörung auf den 22.12.2025 bestimmt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Verwalter dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 50.974,75 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 253.588,55 € zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Schlussverteilung mit Beschluss vom 22.10.2025 zugestimmt (§ 196 InsO). Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist ebenfalls der 22.12.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt …
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Poppe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 61.921,33 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 168,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 48 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverze…
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 50.974,75 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 253.588,55 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt …
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldne…
59 IN 277/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALtech UG (haftungsbeschränkt), Otto-Stomps-Straße 100, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28607), vertr. d.: Denis Saide, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.10.25 entspricht, wird auf den 22.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.10.2025
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