Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Margaretenfeld 1, 84109 Wörth an der Isar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 10750
EUID
DED2404V.HRB10750
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 492/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.05.2025
Widerspruchsfrist
25.06.2025
Einwendungfrist
09.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Transportunternehmens bis 3,5 t.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSC Trans UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen; die Frist für Widersprüche endet am 25.06.2025. Im weiteren Verlauf ist die Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO mangels Masse beabsichtigt, sofern ein Geldbetrag von voraussichtlich 4.000,00 € vorgeschossen wird; Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung sind bis zum 09.08.2026 schriftlich vorzulegen. Die festgestellten Forderungen belaufen sich auf 101.482,06 EUR, wobei ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß Antrag vom 02.06.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nacht…
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermin…
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.08.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.000,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in H…
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 101.482,06 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margareten…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 492/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSC Trans UG (haftungsbeschränkt), Margaretenfeld 1, 84109 Wörth, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Mircea Christian
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10750
- Schuldnerin -
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.06.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 09.06.2026
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