Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M.S.F. Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 107924
EUID
DEV1109.HRB107924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
106 IN 33/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Bayer
Adresse
Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert
Telefon
(06894) 38 76 311
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
08.07.2024
Eröffnung
12.09.2024 , 16:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.11.2024
Berichtstermin
05.12.2024
Prüfungstermin
03.04.2025
Prüfungstermin
21.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Neu- und Umbau von Immobilien, deren Sanierung und Instandsetzung, die Vermittlung von Bau- und Handwerkerdienstleistungen, der Vertrieb von Bauelementen und Maschinen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.S.F. Bau GmbH ist eröffnet. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. In einer früheren Bekanntmachung war der Prüfungsstichtag für den 03.04.2025 angesetzt. Der aktuelle, spätere Prüfungsstichtag ist der 21.07.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.S.F. Bau GmbH ist am 12.09.2024 um 16:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 08.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Bayer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.S.F. Bau GmbH ist am 12.09.2024 um 16:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 08.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Bayer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 14.11.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, war der 05.12.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war ursprünglich der 03.04.2025 und wurde später auf den 21.07.2025 festgelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
D…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 33/24
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
D…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 33/24
Amtsgericht Saarbrücken, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
Geschäftszweig: Der Neu- un…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107924 eingetragenen M.S.F. Bau GmbH, Turnerstraße 37, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Firat Akkos,
Geschäftszweig: Der Neu- und Umbau von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.09.2024, um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert, Telefon: (06894) 38 76 311, Fax: (06894) 382185.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 11 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
106 IN 33/24
Saarbrücken, 12.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.