Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
New World Gourmet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Trierer Straße 94, 66663 Merzig
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16835
EUID
DEV1109.HRB16835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
61 IN 53/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlusstermin
14.07.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und der Vertrieb von Feinkost.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der New World Gourmet GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für den 14.07.2025 angeordnet. Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung hat das Gericht eine Insolvenzmasse von 145.513,00 EUR zugrunde gelegt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 72.937,18 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der New World Gourmet GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Schlussrechnung vorgelegt, woraufhin das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt hat. Der Wert der Insolvenzmasse wurde mit 145.513,00 EUR festgestellt und die Vergütung der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der New World Gourmet GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Schlussrechnung vorgelegt, woraufhin das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt hat. Der Wert der Insolvenzmasse wurde mit 145.513,00 EUR festgestellt und die Vergütung der Verwalterin entsprechend festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 72.937,18 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 14.07.2025 anberaumt, um die Schlussrechnung zu erörtern, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben und über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutzemann
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.937,18 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 53/19
Amtsgericht Saarbrücken, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutzemann, Wörmlitzer Str. 7, 06110 Halle
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Montag, 14.07.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
61 IN 53/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutzemann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 145.513,00 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.09.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
61 IN 53/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutzemann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 145.513,00 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.09.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
61 IN 53/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 53/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16835 eingetragenen New World Gourmet GmbH, Trierer Straße 94, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Lutzemann
ist der Vergütungsantrag des/der vorläufigen Insolvenzverwalters/in und des/der Insolvenzverwalters/in vom 09.09.2024 eingegangen.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Die Vergütungsanträge sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 53/19
Amtsgericht Saarbrücken, 09.01.2025
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