Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSP Druck und Medien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Stahlwerkstraße 36, 57555 Mudersbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 4715
EUID
DET2214V.HRB4715
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 35/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 09:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung, die Vermittlung und der Vertrieb von Industrie- und Werbedrucksachen einschließlich Kartonagen und Displays, von Crossmedialen Direct Mail-Lösungen für Kommunikationswege mit zugehörigem Service, die Übernahme von Outsourcing-Lösungen in Geschäftsfeldern der Regelkommunikation sowie die Erbringung von Fulfillmentdienstleistungen im Zusammenhang mit Vertriebsaktionen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSP Druck und Medien GmbH ist am 29.04.2026 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSP Druck und Medien GmbH, Stahlwerkstraße 36, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 4715), vertr. d.: 1. Cornel Benedikt Freiherr von Geyr, Solingen, (Geschäftsführer), 2. Markus Stricker, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 09:20 Uhr die…
11 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSP Druck und Medien GmbH, Stahlwerkstraße 36, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 4715), vertr. d.: 1. Cornel Benedikt Freiherr von Geyr, Solingen, (Geschäftsführer), 2. Markus Stricker, Betzdorf, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 29.04.2026
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