Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SoLuxTec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 41318
EUID
DET2408V.HRB41318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 30/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 17:15 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2026
Berichtstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Solarmodulen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Bitburg, ist am 29.04.2026 um 17:15 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es ist vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt worden. Am 11.05.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH in Bitburg ist am 01.07.2026 um 08:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 29.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jakob Joeres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH in Bitburg ist am 01.07.2026 um 08:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 29.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jakob Joeres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Jakob Joeres als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, an den Insolvenzverwalter zu leisten. Eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.09.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bitburg angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ang…
9 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.04.2026 um 17:15 Uhr angeordnet…
9 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.04.2026 um 17:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bitburg, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 30/26 : Über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg …
9 IN 30/26 : Über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 128, Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 01.07.2026
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