Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSR Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 732027
EUID
DEB8537.HRB732027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
538/19
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Euler Hermes Deutschland AG
Rolle
(vorläufiges) Mitglied des Gläubigerausschusses
Termine & Fristen
Zeitraum Tätigkeit
18.12.2019
Antragstellung
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft, die Übernahme von Verwaltungen und Geschäftsführungen an anderen Gesellschaften sowie die Sonderanfertigung und Entwicklung von Präzisionsteilen aus Metall in den Produkt- Bereichen Hydrauliksteuerblöcke, Gehäuse für Dieseleinspritzpumpen, Turbolader, Wellen, Hydrauliksteuerventile sowie der Sonderanfertigung von und der Handel mit antriebstechnischen Komponenten, die Sonderentwicklung von Getrieben und Anlagen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Geschäfte jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Es wird über die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen) Mitglieds des Gläubigerausschusses, Euler Hermes Deutschland AG, in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSR Technologies GmbH berichtet. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag vom 09.07.2026 basierend auf geleisteten Arbeitsstunden und notwendigen Auslagen. Der Stundensatz wird als angemessen bestätigt. Gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 538/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSR Technologies GmbH, Lindenmaierstraße 20, 88471 Laupheim, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Rieser und Robert Stöhr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732027
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden A…
20 IN 538/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSR Technologies GmbH, Lindenmaierstraße 20, 88471 Laupheim, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Rieser und Robert Stöhr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732027
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen) Mitglieds des Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland AG wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des (vorläufigen) Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 09.07.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Als vorläufiges Mitglied des Gläubigerausschusses werden 15,5 Stunden in der Zeit vom 18.12.2019 bis zum 26.02.2019 und Auslagen in Höhe von 275,13 Euro geltend gemacht. Als Mitglied des Gläubigerausschusses werden 36,5 Stunden geltend gemacht.
Für 52 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der Stundensatz ist im Hinblick auf den Umfang der Tätigkeit und die Qualifikation des (vorläufigen) Gläubigerausschussmitglieds angemessen. Der Insolvenzverwalter hat die geleisteten Arbeitsstunden bestätigt und hält auch den Stundensatz für angemessen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Sie sind belegt und notwendig gewesen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026
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