Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MT Autoshop UG haftungsbeschränkt
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 12927
EUID
DEX1112R.HRB12927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 282/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Darman Shahid
Adresse
Rathausstraße 1, 24937 Flensburg
Telefon
0461 141410
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.08.2026 , 16:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Flensburg hat am 12.08.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Autoshop UG (haftungsbeschrenkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, dessen Zustimmung für Verfügungen der Schuldnerin erforderlich ist. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Milan Tober vertreten. Am selben Tag wurde ein Berichtigungsbeschluss erlassen, der die Bezeichnung der Schuldnerin im Rubrum korrigiert; die übrigen Beschlüsse bleiben unverändert. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 282/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MT Autoshop UG (haftungsbeschränkt), Schleswiger Straße 9, 24885 Sieverstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Milan Tober
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12927 FL
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermöge…
56 IN 282/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MT Autoshop UG (haftungsbeschränkt), Schleswiger Straße 9, 24885 Sieverstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Milan Tober
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12927 FL
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.08.2026 um 16:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Darman Shahid, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, Telefon: 0461 141410, Telefax: 0461 1414124.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 282/26
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Amtsgericht Flensburg
Berichtigungsbeschluss
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MT Autoshop Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Schleswiger Straße 9, 24885 Sieverstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Milan Tober
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12927 FL
- Schuldn…
56 IN 282/26
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Amtsgericht Flensburg
Berichtigungsbeschluss
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MT Autoshop Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Schleswiger Straße 9, 24885 Sieverstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Milan Tober
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12927 FL
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die Beschlüsse zum obigen Aktenzeichen vom 12.8.2026 werden im Rubrum betreffend der Bezeichnung der Schuldnerin beschwichtigend korrigiert wie aus diesem Rubrum dieses Beschlusses ersichtlich. Die Beschlüsse vom 12.8.2026 im Übrigen verbleiben.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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