Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig (Aktenzeichen 8 IN 413/19). Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Ruthardt, hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 21.03.2025 festsetzen lassen. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zur Verteilung steht abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten ein Betrag von 196.640,38 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 921.863,86 EUR. Zudem wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und ein schriftlicher Schlusstermin angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben und über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden. Forderungen bzw. Einwendungen sind bis zum 30.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
02.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312),
vertreten durch:
1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsge…
Amtsgericht Offenbach am Main
02.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312),
vertreten durch:
1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Yurdakul Yüksel, Georg-Buchner-Straße 10, 55129 Mainz, (Geschäftsführer),
1.2. Maximilian Zimnik, Fußwasser 44, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
1.3. Thomas Olewski, Wingertstraße 30, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird die Nachtragsverteilung hinsichtlich der auf die in dem Insolvenzverfahren der Brückner & Neuner GmbH (Amtsgericht Offenbach, 8 IN 477/16) unter lfd. Nr. 41 festgestellten Insolvenzforderung entfallenden Quote angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 413/19
In dem Insolvenzverfahren mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Ges…
Geschäftsnummer: 8 IN 413/19
In dem Insolvenzverfahren mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Yurdakul Yüksel, Georg-Buchner-Straße 10, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Maximilian Zimnik, Fußwasser 44, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.3. Thomas Olewski, Wingertstraße 30, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Ruthardt, c/o MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, E-Mail: ruthardt@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Da im vorliegenden Verfahren absonderungsberechtigte Gegenstände verwertet wurden, erhält der Insolvenzverwalter eine Mehrvergütung, die sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV ergibt. Insoweit wird auf den Vergütungsantrag vom 01.03.2024 verwiesen.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurden aufgrund der Mehrarbeit und besonderen Schwierigkeiten in folgenden Bereichen ein Zuschlag gewährt:
* Arbeitsverhältnisse 40%
* Aus- und Absonderungsrechte 22%
* Rechtliche Probleme 15%
* Abwicklungsvereinbarung Mietverhältnis 15%
Im Ergebnis errechnet sich ein Gesamtzuschlag in Höhe von 92%. Aufgrund der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im vorläufigen Verfahren ist hier ein Abschlag in Höhe von 12% angemessen. Folglich errechnet sich ein Gesamtzuschlag in Höhe von 80%. Auf den Vergütungsantrag vom 01.03.2024 sowie die Stellungnahmen des Verwalters vom 26.11.2024 und 05.03.2025 wird Bezug genommen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 596.521,48 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
21.03.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6,
63263 Neu-Isenburg
(AG Offenbach am Main , HRA 9312),
vertreten durch:
1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsge…
Amtsgericht Offenbach am Main
21.03.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6,
63263 Neu-Isenburg
(AG Offenbach am Main , HRA 9312),
vertreten durch:
1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg,
(Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Yurdakul Yüksel, Georg-Buchner-Straße 10, 55129 Mainz,
(Geschäftsführer),
1.2. Maximilian Zimnik, Fußwasser 44, 63500 Seligenstadt,
(Geschäftsführer),
1.3. Thomas Olewski, Wingertstraße 30, 63165 Mühlheim,
(Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 413/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Frie…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 413/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Yurdakul Yüksel, Georg-Buchner-Straße 10, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Maximilian Zimnik, Fußwasser 44, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.3. Thomas Olewski, Wingertstraße 30, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 196.640,38 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 921.863,86 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 413/19:
In dem Insolvenzverfahren mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafterin), …
8 IN 413/19:
In dem Insolvenzverfahren mt Druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 9312), vertr. d.: 1. Walter Thiele Druckerei Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Yurdakul Yüksel, Georg-Buchner-Straße 10, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Maximilian Zimnik, Fußwasser 44, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.3. Thomas Olewski, Wingertstraße 30, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.06.2025
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.04.2025
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