die Übernahme der Komplementärfunktion bei der MT Hellespont Chieftain GmbH & Co. KG sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.546,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 4.698.280,62 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Termin für die Vornahme der Schlussverteilung sowie ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde auf den 29.09.2026 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erheben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden; der genaue Betrag ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt. Rechtsbehelfe gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 37/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 103978), vertr. d.: 1. Hellespont Ship Management GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Ham…
509 IN 37/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 103978), vertr. d.: 1. Hellespont Ship Management GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. HCI Treuhand SERVICE GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 29.09.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 37/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 103978), vertr. d.: 1. Hellespont Ship Management GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Ham…
509 IN 37/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 103978), vertr. d.: 1. Hellespont Ship Management GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. HCI Treuhand SERVICE GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.546,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.698.280,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 29.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 37/12
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hambur…
Amtsgericht Bremen 29.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 37/12
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MT Hellespont Chieftain Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, ehem. Anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 103978),
vertreten durch:
1. Hellespont Ship Management GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
2. HCI Treuhand SERVICE GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Edgar Grönda festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 21.702,41 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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