Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conciliatum GmbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma hat seine Vergütung festgesetzt erhalten. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht sich auf einen Wert der Insolvenzmasse von 543.235,43 EUR. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 07.09.2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen erheben. Der verfügbare Massebestand beträgt 455.019,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 828.525,96 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 08.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 9/13
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003),
vertreten durch:
1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer),
…
Amtsgericht Bremen 08.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 9/13
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003),
vertreten durch:
1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Topp & Stampe, Graf-Moltke-Str. 64, 28211 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 543.235,43 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 175,00 % geltend gemacht, die im Rahmen der Gesamtbetrachtung für angemessen erachtet wurden.
Der Gesamtzuschlag setzt sich wie folgt zusammen:
- 50 % für den deutlich erhöhten Aufwand zur Beschaffung, Sichtung und Ordnung der Geschäftsunterlagen sowie die Aufarbeitung der unvollständigen und mangelhaften Buchhaltung.
- 50 % wegen schwieriger Rechtsfragen, die im Rahmen einer Vertragsbeendigung zu klären waren sowie aufwändiger Verhandlungen, die für den Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung der Mietverhältnisse notwendig waren. Der Aufwand, der dem Insolvenzverwalter in diesem Bereich entstanden ist, übersteigt den eines "Normalverfahrens" erheblich.
- 75 % für einen erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Verwertung. Der Insolvenzverwalter musste bestehende Vertragsverhältnisse mühsam aufarbeiten, prüfen und teilweise anfechten. Daraus ergab sich ein langer Rechtsstreit, der zu begleiten war.
Im Rahmen der Verwertung hatte sich der Verwaltung auch mit ausländischem Recht zu befassen.
Da sich die Berechnungsgrundlage aufgrund dieser Verwertungstätigkeiten bereits erhöht hat, ist eine Vergleichsberechnung notwendig. Der sich hieraus ergebene Zuschlag von 92,78 % wurde vom Insolvenzverwalter auf 75 % reduziert.
Vergütungserhebliche Delegationen liegen keine vor.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 9/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003), vertr. d.: 1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlic…
504 IN 9/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003), vertr. d.: 1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 07.09.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 08.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 9/13
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003),
vertreten durch:
1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer),
…
Amtsgericht Bremen 08.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 9/13
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003),
vertreten durch:
1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Topp & Stampe, Graf-Moltke-Str. 64, 28211 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 299.552,81. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 11 Abs. 1 InsVV. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 75 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren sowie die Aufarbeitung komplexer Rechtsprobleme.
Der Insolvenzverwalter beantragt zunächst für seine Tätigkeit im vorläufigen Verfahren einen Vergütungszuschlag von 40 % für die Betriebsfortführung sowie 65 % für die Aufarbeitung schwieriger rechtlicher Probleme, da er mit diesen Bereichen in einem den "Normalfall" übersteigenden Maße befasst gewesen ist.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung reduziert der Insolvenzverwalter seine beantragten Zuschläge auf 75 %, welche für angemessen angesehen werden.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 9/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003), vertr. d.: 1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht…
504 IN 9/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conciliatum GmbH, Am Wandrahm 40-43, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 21003), vertr. d.: 1. Tobias Paegelow, Kluthstr. 17, 28337 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 455.019,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 828.525,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.