Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fuggerstraße 6, 51149 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 30732
EUID
DER3306.HRA30732
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 61/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
25.03.2024 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit den Eheleuten Schaab im mündlichen Verfahren stattfindet. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist auf den 25.03.2024 anberaumt. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleichs, wonach die Eheleute Schaab einen Betrag von 5.000,00 Euro an die Insolvenzmasse zahlen. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Eine weitere Bekanntmachung vom 03.07.2024 bezieht sich auf eine besondere Gläubigerversammlung mit einem Stichtag von 22.07.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere dem Vergleich mit den Eheleuten Schaab, einreichen. Bei Beschlussunfähigkeit in der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung ebenfalls als erteilt. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 17.06.2024 gestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 61/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30732 eingetragenen MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister de…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 61/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30732 eingetragenen MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82275 eingetragene MT Verwaltungs GmbH, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Johannes Muhr, Gartenstr. 31, 53859 Niederkassel und Hans Theisen, Fuggerstr. 6, 51149 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Schließung eines Vergleichs mit dem Inhalt, dass die Eheleute Schaab zum Ausgleich der wechselseitigen Ansprüche aus dem Notarvertrag Stefan Römer, Urk.-Nr. 996/2017, einen Betrag von 5.000,00 Euro an die Insolvenzmasse zahlen.
Termin bestimmt auf
Montag, 25.03.2024, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 61/19
Amtsgericht Köln, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 61/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30732 eingetragenen MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister de…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 61/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30732 eingetragenen MT Rheinland-Projekte GmbH & Co. KG, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82275 eingetragene MT Verwaltungs GmbH, Fuggerstr. 6, 51149 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Johannes Michael Muhr, Sanddornweg 8 A, 53773 Hennef (Sieg) OT Stoßdorf und Hans Theisen, Fuggerstr. 6, 51149 Köln
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 22.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit den Eheleuten Schaab, wonach diese zum Ausgleich der wechselseitigen Ansprüche aus dem Notarvertrag Stefan Römer, Urkunden-Nr. 996/2017, einen Betrag von 5.000,00 € an die Insolvenzmasse zahlen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 17.06.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 61/19
Amtsgericht Köln, 03.07.2024
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