Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205161
EUID
DEP2408.HRB205161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 43/19 -132
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Pawel Jaroszynski
Adresse
Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla
Termine & Fristen
Ankündigung Schlussverteilung
11.07.2024
Frist zur Einwendungserhebung
19.09.2024
Frist zur Kostenvorschusszahlung
30.09.2024
Aufhebung des Verfahrens
16.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, Einbau von und Handel mit Fenstern und Türen, Malerarbeiten, Putzarbeiten innen und außen, Wärmedämmung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt) ist am 16.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt) wurde am 16.01.2026 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO zunächst zur Einstellung vorgesehen, was jedoch durch Zahlung eines Vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt) wurde am 16.01.2026 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO zunächst zur Einstellung vorgesehen, was jedoch durch Zahlung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten verhindert wurde. Im August 2024 wurde die Beendigung des Verfahrens im schriftlichen Verfahren angeordnet, ohne Abhaltung eines Schlusstermins. Eine Schlussverteilung war für den 11.07.2024 geplant, wobei ein Massebestand von 11.572,67 EUR sowie ein Vorsteuererstattungsanspruch verfügbar waren. Forderungen in Höhe von 89.558,12 EUR gemäß § 38 InsO waren zu berücksichtigen. Einwendungen konnten bis zum 19.09.2024 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 43/19 -132: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da…
50 IN 43/19 -132: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlus…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Nicht verwertbare Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nicht vorhanden. Einwendungen bzw. Anträge:
a.) gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
b.) gegen das Schlussverzeichnis
c.) die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (sofern Masse vorhanden ist)
d.) Evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
e) den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Übertragung des Vorsteuererstattungsanspruchs aus dessen Vergütung
können bis zum 19.09.2024 schriftlich erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung sind glaubhaft zu machen.
Nach Ablauf der genannten Frist wird eine Feststellung bzw. eine Entscheidung über die Einwendungen zu den genannten Punkten getroffen und über die Ankündigung der Restschuldbefreiung ggf. bzw. deren Erteilung gem. § 300 InsO entschieden.
Amtsgericht Hildesheim, 50 IN 43/19 -132, 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 50 IN 43/19 -132 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG
(haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt 11.572,67 EUR. Hinzu kommt noch der
Vorsteuererstattungsanspruch aus der Vergütung des Insol…
- 50 IN 43/19 -132 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG
(haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt 11.572,67 EUR. Hinzu kommt noch der
Vorsteuererstattungsanspruch aus der Vergütung des Insolvenzverwalters. Vom Massebestand gehen
die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die noch nicht erhobenen Gerichtskosten
ab.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 89.558,12 EUR gemäß § 38 InsO.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hildesheim, Geschäftsnummer 50 IN 43/19, aus.
Hildesheim, den 11.07.2024
Amtsgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim, 06.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 43/19 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer),
erfolgt die Anhörung nach § 207 Abs. 2 InsO im schrif…
50 IN 43/19 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT Trockenbau und Fassaden UG (haftungsbeschränkt), Am Flugplatz 3, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205161), vertr. d.: Pawel Jaroszynski, Neue Straße 20, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer),
erfolgt die Anhörung nach § 207 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.
Es ist beabsichtigt das Verfahren mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO einzustellen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn bis zum 30.09.2024 ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 600 € gezahlt wird, auf das Konto des
Amtsgerichts Hildesheim bei derNord/LB Hannover:
IBAN: DE 58250500000106023930
BIC: NOLA DE 2HXXX
-unter Angabe des Aktenzeichens: NZS 50 IN 43/19 -
Amtsgericht Hildesheim, 12.09.2024
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