Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 95574
EUID
DEM1103.HRB95574
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 683/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bidjan Payandeh
Kanzlei
Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Adresse
Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/30838-30
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2024 , 21:45 Uhr
Festsetzung Vergütung/Auslagen
13.11.2024
Aufhebung
13.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung und Vertrieb von Maschinenbauteilen, Zerspannungstechnik, Formenbau und Auftragsarbeiten in der Metalltechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH ist am 09.10.2024 um 21:45 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bidjan Payandeh bestellt worden. Es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO getroffen worden, wonach Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 13.11.2024 festgesetzt worden. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 13.11.2024 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 683/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2024 um 21:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet wo…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 683/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2024 um 21:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 683/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt wor…
9 IN 683/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von19 %
X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von
19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.10.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Aufgrund der kurzen Dauer der vorläufigen Verwaltung bis zum Eingang der Erledigungserklärung war auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters bereits nur ein Teil der verwalteten Masse zur Bestimmung des obigen Wertes heranzuziehen. Des Weiteren ist ein Abschlag von 17,5 % vorzunehmen, so dass sich eine Nettovergütung von 4.137,47 EUR ergibt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde-bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 683/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 13.11.2024 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.11.202…
9 IN 683/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 13.11.2024 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.11.2024
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