Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTI Mischtechnik International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 4638
EUID
DER2307.HRB4638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 129/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
06.02.2025 , 08:45 Uhr
Widerrufsfrist Vergleich
12.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTI Mischtechnik International GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4638 eingetragen und hat seinen Sitz in Detmold. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 129/20 geführt. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier zum Abschluss eines Vergleichs, ist auf den 06.02.2025 um 08:45 Uhr im Amtsgericht Detmold anberaumt. Der Insolvenzverwalter klagt vor dem Landgericht Detmold eine Forderung in Höhe von 68.432,68 Euro zzgl. Zinsen gegen eine Beklagte. Es soll ein Vergleich geschlossen werden, wonach die Beklagte insgesamt 25.000,00 Euro zahlt und damit alle wechselseitigen Forderungen erledigt sind. Die Parteien erhalten Gelegenheit, den Vergleich bis spätestens zum 12.03.2025 zu widerrufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 129/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4638 eingetragenen MTI Mischtechnik International GmbH, Ohmstr. 8, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Honemeyer
Geschäftsgegensta…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 129/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4638 eingetragenen MTI Mischtechnik International GmbH, Ohmstr. 8, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Honemeyer
Geschäftsgegenstand: Entwicklung, Projektierung, Fertigung, Vertrieb und Montage von Produktionsanlagen für die chemische, pharmazeutische, Lebensmittel- und Kunststoffindustrie sowie artverwandte Branchen u. a.
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier zum Abschluss eines Vergleichs:
Der Insolvenzverwalter macht als Kläger vor dem Landgericht Detmold (Az.: 07 O 21/24) eine Forderung gegenüber der Beklagten in Höhe von 68.432,68 € zzgl. Zinsen klageweise geltend.
Es soll ein Vergleich geschlossen werden mit folgendem Vergleichsinhalt:
"1. Die Beklagte zahlt an den Kläger insgesamt EUR 25.000,00.
2. Mit vorstehender Regelung sind dieser Rechtsstreit, die ihm zugrundeliegenden wechselseitigen Forderungen sowie etwaige weitere Forderungen der Parteien untereinander sowie im Verhältnis der MTI Mischtechnik International GmbH zur Beklagten, seien sie bekannt oder unbekannt, seien sie in das Bewusstsein der Parteien beim Abschluss dieses Vergleichs aufgenommen oder nicht, endgültig erledigt.
3. Von den Kosten des Rechsstreits trägt der Kläger 64%, die Beklagte 36%; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Parteien erhalten Gelegenheit, den Vergleich durch schriftliche Anzeige zur Gerichtsakte bis spätestens zum 12.03.2025 zu widerrufen."
bestimmt auf
Donnerstag, 06.02.2025, 08:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 129/20
Amtsgericht Detmold, 27.01.2025
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