Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8554
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Insolvenzprofil
SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 8554
Stammkapital
1,00 EUR
EUID
DER2307.HRB8554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 56/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.02.2025
Fristende Kostenvorschuss
16.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Kunstwerken aller Art, der An- und Verkauf von Antiquitäten sowie der Betrieb eines Art Cafés.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Subbranche
Kunst & Galerien
Nebenbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten sowie Betrieb eines Art Cafés
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 10 IN 56/23 angeordnet. Der Geschäftszweig des Schuldners umfasst den Handel mit Kunstwerken, den An- und Verkauf von Antiquitäten sowie den Betrieb eines Art Cafés. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 19.02.2025 angesetzt, der dem Prüfungsstichtag entspricht. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold zur Einsicht niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung erteilt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 56/23 durchgeführt. Der Geschäftsführer Herr Thomas Gaub vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Zunächst wurde im Januar 2025 das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 56/23 durchgeführt. Der Geschäftsführer Herr Thomas Gaub vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Zunächst wurde im Januar 2025 das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.02.2025 festgelegt war. Im weiteren Verlauf ist Rechtsanwalt Martin Schmidt als Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat der vom Verwalter beantragten Schlussverteilung zugestimmt; hierfür standen Gläubigerforderungen im Range von 68.119,94 EUR gegenüber einem verfügbaren Verteilungsbetrag von 0,00 EUR. Aufgrund dessen, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, hat der Insolvenzverwalter die Einstellung des Verfahrens mangels Masse beantragt. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 16.09.2026 eingeräumt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.674,38 EUR zu leisten oder Einwendungen zu erheben.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 56/23 behandelt. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.02.2025 festgelegt war. Später hat…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 56/23 behandelt. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.02.2025 festgelegt war. Später hat das Gericht der vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schmidt vorgeschlagenen Schlussverteilung zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 68.119,94 EUR, jedoch stand für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde den Beteiligten eine Frist bis zum 16.09.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.674,38 EUR zu leisten. Da kein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Kosten vorgeschossen wurde, ist das Verfahren mangels Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäft…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäftszweig: Handel mit Kunstwerken aller Art, der An- und Verkauf von Antiquitäten sowie der Betrieb eines Art Cafés
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 56/23
Amtsgericht Detmold, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäft…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäftszweig: Handel mit Kunstwerken aller Art, der An- und Verkauf von Antiquitäten sowie der Betrieb eines Art Cafés
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 68.119,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 56/23
Amtsgericht Detmold, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäft…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäftszweig: Handel mit Kunstwerken aller Art, der An- und Verkauf von Antiquitäten sowie der Betrieb eines Art Cafés
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 16.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.674,38 EUR bei der Zahlstelle Detmold, Postbank IBAN DE02250100300049229307, einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Das Schlussverzeichnis des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 56/23
Amtsgericht Detmold, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäftszw…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 56/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8554 eingetragenen SL Modern Art UG (haftungsbeschränkt), Externsteiner Straße 1, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Gaub
Geschäftszweig: Handel mit Kunstwerken aller Art, der An- und Verkauf von Antiquitäten sowie der Betrieb eines Art Cafés
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt, weil ein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten nicht vorgeschossen worden ist (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 56/23
Amtsgericht Detmold, 29.09.2026
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