Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 24712
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Viertel 6, 56379 Dienethal
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24712
EUID
DET2214V.HRB24712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 192/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
05.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Ausbeinen und Zerlegen von Schweinen, Rindern und anderen Tieren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Montabaur hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 05.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Michael Lenz, Michelle Lenz und Tobias Lenz vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fäl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Michael Lenz, Michelle Lenz und Tobias Lenz vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 05.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen und geänderten Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 192/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dieneth…
14 IN 192/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 192/24 In dem Insolvenzverfahren MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), …
14 IN 192/24 In dem Insolvenzverfahren MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Montabaur, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 192/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 …
14 IN 192/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTM GmbH, Im Viertel 6, 56379 Dienethal (AG Montabaur, HRB 24712), vertr. d.: 1. Michael Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), 2. Michelle Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführerin), 3. Tobias Lenz, Im Viertel 6, 56379 Dienethal, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2024 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Brands, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez, Tel.: 06432 6458-0, Fax: 06432 6458-20, E-Mail: verwaltung@seehaus-brands.de, Internet: www.seehaus-brands.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 24.10.2024
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