Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 104673
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Insolvenzprofil
MTS Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Salmstraße 66, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104673
EUID
DER3306.HRB104673
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 104/24, 70g IN 30/25, 70g IN 357/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marcus Kirchhof
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Agrippinawerft 20, 50678 Köln
Termine & Fristen
Antragseingang Gläubiger
13.05.2024
Antragseingang Gläubiger
29.01.2025
Antragseingang Schuldnerin
01.12.2025
Abweisung mangels Masse
01.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
sind Transportleistungen mit Fahrzeugen bis zu 3,5 T und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der MTS Logistik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673, wurden drei separate Insolvenzanträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag eines Gläubigers vom 13.05.2024 wurde durch Beschluss vom 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Finanzamt Köln - Porz beantragte die Eröffnung des Verfahrens über das Vermögen der Schuldnerin; der am 29.01.2025 eingegangene Antrag wurde ebenfalls durch Beschluss vom 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt. Zudem wurde der am 01.12.2025 von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen. In allen drei Fällen ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragenen MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Akdag, Elisenstraße 56, 51149 Köln
ist der…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 104/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragenen MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Akdag, Elisenstraße 56, 51149 Köln
ist der am 13.05.2024 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 13.05.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 30/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Köln - Porz, Klingerstraße 2-6, 51143 Köln
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragene MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 30/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Köln - Porz, Klingerstraße 2-6, 51143 Köln
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragene MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Akdag, Elisenstr. 56, 51149 Köln
- Schuldnerin -
wird der am 29.01.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Marcus Kirchhof, Agrippinawerft 20, 50678 Köln vom 20.02.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 1.427,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 357/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragenen MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Akdag, Elisenstraße 56, 51149 Köln
ist der…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 357/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104673 eingetragenen MTS Logistik GmbH, Salmstr. 66, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Akdag, Elisenstraße 56, 51149 Köln
ist der am 01.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 01.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 01.04.2026
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