Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PM Treffpunkt Bergheim UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Erftpassage 1, 50126 Bergheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 107769
EUID
DER3306.HRB107769
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 87/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.04.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Gaststätte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Treffpunkt Bergheim UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass der Termin zur Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren stattfindet. Die Gläubigerversammlung ist zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO anberaumt, hier insbesondere zum Abschluss eines Vergleichs mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Nils Pignalberi bezüglich bestehender Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 26.03.2026 gestellt und kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 87/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107769 eingetragenen PM Treffpunkt Bergheim UG (haftungsbeschränkt), Erftpassage 1, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Pignalberi, Hauptstraße 8…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 87/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107769 eingetragenen PM Treffpunkt Bergheim UG (haftungsbeschränkt), Erftpassage 1, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Pignalberi, Hauptstraße 8, 50126 Bergheim
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Nils Pignalberi bezüglich der bestehenden Haftungs- und Schadensersatzansprüche gemäß §§823ff. in Verbindung mit §246, 266 StGB , bestimmt auf
Mittwoch, 15.04.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 26.03.2026 verwiesen. Der Antrag kann mit den Gründen zur Beschlussfassung in der Geschäftsstelle des Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer 1303 eingesehen werden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 87/22
Amtsgericht Köln, 01.04.2026
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