Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Muareta, Mitiku
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Heusenstammer Weg - Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 21725
EUID
DEM1114.HRA21725
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 534/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.06.2025
Eröffnung
27.08.2025 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2025
Frist für Widersprüche und Anträge
10.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mitiku Muareta, geboren am 20.04.1967, mit Wohnsitz in Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke in Rodgau, ist am 27.08.2025 um 10:13 Uhr eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt. Vorläufig war bereits am 30.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 19.09.2025 schriftlich anzumelden. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge, etwa zur Wahl eines anderen Verwalters oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses, können bis zum 10.10.2025 beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Die Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen ist auf den Insolvenzverwalter übergegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 534/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), ist am 30.06.2025 gegen den Antragsteller die vorläufige Ve…
Az.: 8 IN 534/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), ist am 30.06.2025 gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 534/25 : Am 27.08.2025 um 10:13 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), e…
Geschäftsnummer: 8 IN 534/25 : Am 27.08.2025 um 10:13 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.09.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 10.10.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 10.10.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 534/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den…
8 IN 534/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mitiku Muareta, geb. am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO und § 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 534/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mitiku Muareta, geboren am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725),
wird heute, am 27.08.2025 um 10:13 Uhr das Insolvenzverfa…
8 IN 534/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mitiku Muareta, geboren am 20.04.1967, Sigmund-Freud-Straße 38, 60435 Frankfurt am Main, ehemaliger Inhaber der Gartenstadt-Apotheke, Hamburger Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21725),
wird heute, am 27.08.2025 um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO und § 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner vom 26.08.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 27.08.2025
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