Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MUB Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 17940
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3410V.HRB17940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 282/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
05.07.2024
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
10.09.2024 , 10:30 Uhr
Fristende Einwendungen
07.03.2025
Fristende Einwendungen
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie Vermittlung von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie grundstücksgleichen Rechten, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer, insbesondere die Tätigkeit als Bauträger, sowie Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen gleich welcher Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Bauträgertätigkeit, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien und Verwaltung eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUB Invest GmbH, Lappersdorf, werden verschiedene Grundstücksverkäufe zur Massegestaltung durch den Insolvenzverwalter Dr. Hans-Peter Lehner mittels schriftlichem Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Zustimmung zu einem Kaufvertrag über die Regensburger Straße 69 für 850.000,00 € sowie zum Verkauf von Grundbesitz in Hainsacker (FlNr. 112/8) für einen Betrag von 23.000,00 € (nach Berichtigung eines Schreibfehlers) Gegenstand der Beschlussfassung. Des Weiteren werden die Zustimmung zu einem Kaufvertrag über das Grundstück Westheim 19 (Blatt 14362, Fl.Nr. 4147/31) für 800.000,00 € sowie zum Verkauf in Zeitlarn (Blatt 1086, FlNr. 904/5) für 520.000,00 € behandelt. Einwendungen gegen die Anordnungen des schriftlichen Verfahrens sind bis zu den jeweils genannten Fristen beim Amtsgericht Regensburg einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUB Invest GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Vergütungsanträge gestellt, über die das Gericht entscheiden wollte. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Grundstücksverkäufe durch den endgültigen Insolvenzverwalter Dr. Hans-Peter Lehner vorbereitet und durc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUB Invest GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Vergütungsanträge gestellt, über die das Gericht entscheiden wollte. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Grundstücksverkäufe durch den endgültigen Insolvenzverwalter Dr. Hans-Peter Lehner vorbereitet und durchgeführt. Ein Verkauf an einen Käufer mit initial unklarem Preis (xxx EUR) wurde korrigiert, sodass der Masse ein Betrag von 23.000 € zufließt. Weitere Verkäufe an D&K Wohn- und Gewerbebau GmbH für 850.000 €, an Prof. Dr. Klaus Volbert und Frau Eva Volbert für 800.000 € sowie an Herrn Michael Klug für 520.000 € wurden im schriftlichen Verfahren der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fristen für Einwendungen in diesen Verfahren lagen zwischen Juni 2024 und Juni 2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUB Invest GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene Grundstücke der Schuldnerin zum Verkauf ausgeschrieben, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUB Invest GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene Grundstücke der Schuldnerin zum Verkauf ausgeschrieben, um die Insolvenzmasse zu verwerten. Ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück in Lappersdorf (Regensburger Str. 69) für 850.000,00 € wurde zur Beschlussfassung durch das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO vorgelegt. Ein weiterer Verkauf eines Grundstücks in Hainsacker war ursprünglich für 23.000,00 € vorgesehen; dieser Betrag wurde später per Berichtigung korrigiert. Zudem wurden zwei weitere Kaufverträge über Grundstücke in Westheim (800.000,00 €) und Zeitlarn (520.000,00 €) zur Zustimmung der Gläubigerversammlung vorgelegt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung war für den 10.09.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter
Herrn Dr. Hans-Peter Lehner und der D&K Wohn- und Gewerbebau GmbH
ausgehandelten notariellen Kaufvertrag über das Grundstück mit der
Adresse Regensburger Straße 69, 93138 Lappersdorf (Grundbuch von
Lappersdorf, Blatt 3171) zu einem Preis von 850.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben oder von keinem Gläubiger der Anordnung des schriftlichen Verfahrens widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn N.N. geschlossenen Kaufvertrag (Notar Dr. Mayer / Regensburg vom 5.6.2024) über das Eigentum der MUB Invest GmbH an dem Grundbesitz, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Regensburg von Hainsacker, Blatt 2872, FlNr. 112/8 für einen Preis von xxx EUR, durch welchen der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 23.0000 € (inkl. USt.) zufließt
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.07.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Der Beschluss des Amtsgerichts Regens…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 21.06.2024 wird
wie folgt berichtigt:
... der Insolvenzmasse ein Betrag i.H.v. 23.000 € zufließt.
|
Gründe:
|
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor:
Auf Grund eines Schreibversehens wurde im Beschluss versehentlich 23.0000 € angegeben statt richtig 23.000 €.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zu zwischen dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter
Lehner, und Herrn Prof. Dr. Klaus Volbert sowie Frau Eva Volbert geschlossenen Kaufvertrag (Notar Dr. Mayer / Regensburg) vom 07.02.2025 über das Eigentum der MUB Invest GmbH an dem Grundbesitz: Grundbuch des Amtsgerichts Regensburg von Regensburg, Blatt 14362, Fl.Nr. 4147/31 Westheim 19 zu 593 qm für einen Preis von 800.000,00 €, durch welchen der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € (inkl. USt.) zufließt.
2. Zustimmung zu zwischen dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter
Lehner, und Herrn Michael Klug geschlossenen Kaufvertrag (Notar Dr. Mayer / Regensburg) vom 13.02.2025 über das Eigentum der MUB Invest GmbH an dem Grundbesitz: Grundbuch des Amtsgerichts Regensburg von Zeitlarn, Blatt 1086, FlNr. 904/5 Rosentraße 16 zu 1.158 qm für einen Preis von 520.000,00 €, durch welchen der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 15.600,00 € (inkl. USt.) zufließt.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.03.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung d…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss zweier Kaufveträge über das Eigentum der Schuldnerin an Grundbesitz
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.09.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des…
4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.964.882,13 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 19,8 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.09.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 14.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.