Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Muca, Genti
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 203480
EUID
DEP2507.HRA203480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 37/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thore Voß
Adresse
Sperlichstraße 10, 48151 Münster
Telefon
0251 / 208030
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.06.2026 , 10:35 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Genti Muca ist am 02.06.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thore Voß bestellt worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 37/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Genti Muca, geb. am 21.01.1975, Scheuener Straße 5, 29229 Celle (AG Lüneburg, HRA 203480), ist am 02.06.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimm…
34 IN 37/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Genti Muca, geb. am 21.01.1975, Scheuener Straße 5, 29229 Celle (AG Lüneburg, HRA 203480), ist am 02.06.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thore Voß, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251 / 208030, E-Mail: voss@bbors-kreuznacht.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.06.2026
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