Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Rene Mühlberg, Inhaber der Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K., wird vom Amtsgericht Köln behandelt. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 09.07.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt ab dem 09.06.2024 zur Einsicht aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Sachstandsberichte und Stellungnahmen liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, geboren am 12.11.1976, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K.
wird angeordnet:
Die nac…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, geboren am 12.11.1976, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
09.07.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 09.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 80/22
Amtsgericht Köln, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K., Neusser Str. 71, 50670 Köln
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K., Neusser Str. 71, 50670 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland Werres Diederichs Partnerschaftsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 aus.
70g IN 80/22
Amtsgericht Köln, 04.08.2025
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