Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MüKo Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Möritzsch 14, 06237 Leuna OT Möritzsch
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 20808
EUID
DEW1215.HRB20808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 394/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Lutz Münch
Adresse
Möritzsch 14, 06237 Leuna
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
22.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in anderen Gesellschaften, insbesondere der Consents Recult GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MüKo Verwaltungsgesellschaft mbH ist am 22.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 394/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MüKo Verwaltungsgesellschaft mbH, Möritzsch 14, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 20808), vertr. d.: Lutz Münch, Möritzsch 14, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.01.2026 mangels Masse abgewiesen word…
59 IN 394/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MüKo Verwaltungsgesellschaft mbH, Möritzsch 14, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 20808), vertr. d.: Lutz Münch, Möritzsch 14, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.01.2026
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