Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Müller delights UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dehmke 20, 31855 Aerzen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 224280
EUID
DEP2305.HRB224280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 74/23 -1-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Adresse
Berliner Allee 13, 30175 Hannover
Telefon
0511-8fmt.87458134
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.01.2024 , 16:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2024
Berichtstermin
29.04.2024
Prüfungstermin
24.11.2025
Schlusstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Restaurants, Bistros, Bar mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering und Partyservice sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Aerzen ist am 30.01.2024 um 16:10 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 08.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 24.11.2025 festgesetzt ist. Die Vornahme der Schlussverteilung ist genehmigt worden, wobei ein verfügbarer Massebestand von 19.082,14 EUR (vor Abzug restlicher Massekosten) besteht; die zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 119.36fmt.366,38 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis auf den 18.05.2026 festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, …
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch fest…
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.337,30 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 63,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Müller delights UG (haftungsbeschränkt) ist die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.082,14 EUR, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: 119.366,38 EU…
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Müller delights UG (haftungsbeschränkt) ist die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.082,14 EUR, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: 119.366,38 EUR. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, Az.: 37 IN 74/23 -1- zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus. Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: Über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Joachim…
37 IN 74/23 -1-: Über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511-87458134, E-Mail: krsh@krsh.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und …
37 IN 74/23 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 74/23 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), ist am 20.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
De…
37 IN 74/23 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller delights UG (haftungsbeschränkt), Dehmke 20, 31855 Aerzen (AG Hannover, HRB 224280), vertr. d.: Martin Müller, Dehmke 20, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer), ist am 20.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 20.07.2026
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