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Insolvenzprofil
Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Maschinenstraße 20-22, 42655 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 16688
EUID
DER1608.HRB16688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 262/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Conrads
Adresse
Mankhauser Str. 7a, 42699 Solingen
Telefon
0212 22172-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 10:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2025
Berichtstermin
13.03.2025
Gläubigerversammlung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der industrielle Maschinenbau, Pressenservice sowie UVV-Prüfungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller & Dungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat für den 07.05.2026 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über die Genehmigung der Vergleichsvereinbarung mit der faktischen Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs einreichen. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung sowie der Beschlussantrag wurden am 01.04.2026 eingereicht. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller & Dungs GmbH ist am 01.01.2025 um 10:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Conrads ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.02.2025. Der Stichtag für den Berichts- …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller & Dungs GmbH ist am 01.01.2025 um 10:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Conrads ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.02.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.03.2025. Am 07.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt. Eine besondere Gläubigerversammlung zum Stichtag 07.05.2026 ist anberaumt, um über die Genehmigung einer Vergleichsvereinbarung mit Frau Nicole Dungs zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführe…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über die Genehmigung der Vergleichsvereinbarung mit Frau Nicole Dungs vom 19.02.2026/03.03.2026.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.04.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A280 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 262/24
Amtsgericht Wuppertal, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ra…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
wird der Beschluss vom 01.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit dahingehend ergänzt, dass die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters spätestens ab dem 24.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer A292 niedergelegt werden. .
504 IN 262/24
Amtsgericht Wuppertal, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ra…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
ist am 07.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 262/24
Amtsgericht Wuppertal, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs, Mas…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
Geschäftszweig: der industrielle Maschinenbau, Pressenservice sowie UVV-Prüfungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2025, um 10:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Conrads, Mankhauser Str. 7a, 42699 Solingen, Telefon: 0212 22172-0, Fax: 0212 22172-18.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), die vorläufige Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens;
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem [NiederlegungTabelle.Datum.dk] zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts [Gericht.Ort], [OE.Raum_Anschrift], Zimmer Nr. [OE.Raum] niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 262/24
Wuppertal, 01.01.2025
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