Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hermannstraße 27a, 55545 Bad Kreuznach
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 8213
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1114.HRB8213
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 73/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Bad Kreuznach
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.07.2026
Schlusstermin
04.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von sowie der Handel mit Foto-, Video- und Elektronik-Artikeln und -Zubehörteilen, weiterhin die Übernahme von Vertretungen in diesem Bereich.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Vertrieb und Handel mit Foto-, Video- und Elektronik-Artikeln sowie Übernahme von Vertretungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, mit Sitz in Bad Kreuznach, ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die Regelvergütung basiert auf einer Berechnungsgrundlage von 31.1_94,95 Euro und berücksichtigt einen Zuschlag für rechtliche Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rückdeckungsversicherungen sowie pauschalen Auslagenersatz. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger können bis zum 15.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderungen Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet; gegen diese Forderungen kann bis zum 15.07.2026 Widerspruch erhoben werden. Dem Verwalter ist zudem die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, wobei der Schlusstermin auf den 04.11.2026 festgelegt wurde. An diesem Termin stehen die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf der Tagesordnung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 15.07.2026 besteht. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist auf den 04.11.2026 festgelegt. Zu diesem Termin sind Abnahme der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen vorgesehen. Die Insolvenzverwalterin hat die Schlussunterlagen eingereicht; der verfügbare Massebestand beträgt 148,39 Euro bei berücksichtigten Insolvenzforderungen in Höhe von 9.537,86 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerich…
3 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 31.194,95 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden für die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung mit den Rückdeckungsversicherungen mit einem Zuschlag von 60 % auf die Regelvergütung berücksichtigt.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde mit 30% der Regelvergütung berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftlich…
3 IN 73/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, Hermannstraße 27 a, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das sch…
3 IN 73/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstr. 27a, 55545 Bad Kreuznach (AG Offenbach am Main , HRB 8213), vertr. d.: Denis Müller, Hermannstraße 27 a, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 04.11.2026 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstraße 27a, 55545 Bad Kreuznach hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 148,39, abzüglich …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Foto-Video-Elektronik-GmbH, Hermannstraße 27a, 55545 Bad Kreuznach hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 148,39, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 9.537,86 zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 73/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Bad Kreuznach, den 30.09.2026
Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bad Kreuznach
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