Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saroglu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 52304
EUID
DET2304V.HRB52304
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 22/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Kallenberg
Kanzlei
Kallenberg & Tews GbR
Adresse
Backhaushohl 32, 55128 Mainz
Telefon
06131/146740
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026 , 14:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Saroglu GmbH ist am 16.06.2026 um 14:50 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Kallenberg bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saroglu GmbH, vertr.d.d.GF. Müslüm Saroglu, Kaiserstraße 4, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 52304), ist am 16.06.2026 um 14:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zu…
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saroglu GmbH, vertr.d.d.GF. Müslüm Saroglu, Kaiserstraße 4, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 52304), ist am 16.06.2026 um 14:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, c/o Kallenberg & Tews GbR, Backhaushohl 32, D 55128 Mainz, Tel.: 06131/146740, Fax: 06131/1467420 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 16.06.2026
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