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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Holzbearbeitungsmaschinen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55019, ist am 07.10.2026 um 9:39 Uhr aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Der Beschluss des Amtsgerichts Köln ist am selben Tag ergangen. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, einzulegen oder kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Sie soll begründet werden.
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