Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8473
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Insolvenzprofil
Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 8473
EUID
DER2707.HRB8473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
70 IN 3/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Wilbecke 15, 46325 Borken
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.02.2024
Fristende Stellungnahme
24.07.2025
Beschlussdatum
24.07.2025
Beschlussdatum
25.07.2025
Beschlussdatum Berichtigung
29.07.2025
Fristende Stellungnahme
29.09.2025
Einstellung
14.04.2026 , 11:03 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH ist am 13.07.2021 durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Nils Meißner, ist seit dem 12.03.2021 tätig. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 02.02.2024 war. Am 13.07.2021 wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens erfolgte die Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 24.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens und zur Schlussrechnung Stellung zu nehmen. Dieser Beschluss vom 24.07.2025 wurde am 29.07.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt, um die Frist zur Stellungnahme bis zum 29.09.2025 zu korrigieren. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 59.762,39 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren ist heute, am 14.04.2026, um 11:03 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit offiziell eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich M…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kreutz & Partner, Sonsbecker Str. 61, 46509 Xanten
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
wird heute, am 14.04.2026, um 11:03 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 19 und lfd. Nr. 20 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kreutz & Partner, Sonsbecker Str. 61, 46509 Xanten
wird der Beschluss vom 24.07.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Beteiligten Gelegenheit erhalten, bis zum
29.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu den folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit un Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO
-zur Schlussrechnung des Verwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kreutz & Partner, Sonsbecker Str. 61, 46509 Xanten
ist am 13.07.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 59.762,39 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8473 eingetragenen Müller Schlacht- und Fleischbearbeitung-Gesellschaft mbH, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Erich Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt und Herrn Thorsten Müller, Mussumer Ringstr. 10, 46395 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kreutz & Partner, Sonsbecker Str. 61, 46509 Xanten
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x€
Endbetrag x €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.03.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens x EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse ohne Berücksichtigung des mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögens sowie unter Berücksichtigung der aus der Verwaltervergütung zu erwartenden Steuererstattung:
x EUR. Die Regelvergütung danach beträgt: x EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.
70 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 24.07.2025
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